Riester Sparen

Wer für die Zukunft und das Alter vorsorgen möchte, wird es nicht leicht haben. Nicht, weil es keine Altersvorsorgen gibt, sondern weil es so viele verschiedene Varianten von zahlreichen Anbietern gibt. Die wohl bekannteste und beliebteste der Vorsorgen für das Alter ist dabei die sogenannte Riester Rente, die es bereits seit 2001 gibt und von dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester ins Leben gerufen wurde. Bei der Riester Rente handelt es sich um eine von der Privatperson selbst finanzierte Rente, die im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht zu den sozialen "Pflichtversicherungen" gehört. Dennoch wird sie vom Staat gefördert. Einerseits durch finanzielle Zuschüsse, andererseits durch die Möglichkeit steuerliche Sonderausgabenabzüge abzusetzen. Für wen sich welche staatliche Subvention lohnt, ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Einkommen, Anzahl der eigenen Kinder und jährlicher Einzahlung. Die Riester Rente gibt es als Banksparplan, als private Altersrente und auch in Form von Fondsparplänen.

Für wen eignet sich die Riester Rente

Grundsätzlich kann jeder, der in die gesetzliche Pflicht-Rentenversicherung einzahlt, auch die Riester Rente privat nutzen. Aber auch Eltern in Kindererziehungszeit, Wehrdienstleistende und Arbeitslose, sowie Krankengeldbezieher können von dieser privaten Rentenform profitieren. Die staatliche Förderung eignet sich dabei besonders für kinderreiche Familien, da die finanziellen Zuschüsse für jedes Kind deutlich höher sind. Bei besonders gut verdienenden Einzahlern lohnt sich dafür eher der steuerliche Vorteil in Form von Sonderausgabenabzügen.

Zahlungs -und Auszahlungsmodalitäten/ Rentenformen

Besonders die einfachen Zahlungsmodalitäten machen die Riester Rente so beliebt. Die Höhe der jährlichen Einzahlungen kann variiert und immer wieder, auch vom Einkommen abhängig, verändert werden. Ebenso kann sie im Notfall auch ausgesetzt werden. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss zumindest erst einmal der jährliche Sockelbeitrag geleistet werden, der zurzeit für jeden 60 Euro beträgt. Um dabei aber nicht nur anteilige Zuschüsse, sondern die vollen Zuschüsse in Höhe von 145 Euro oder 300 Euro je Kind zu erhalten, müssen zusätzlich mindestens 4% des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Die Auszahlung der Hartz4 sicheren und pfändungssicheren Rente findet als Invaliden-, Leib-, Hinterbliebenen-oder Altersrente statt.

Mehr Hinweise zur Riester Rente bietet das Infoportal Riesterrente-Info.de!