Baukredit

Zu den umfangreichsten Darlehensarten im gesamten Kreditbereich zählt der Baukredit. Dieser wird oftmals auch als Immobilienkredit, Baudarlehen oder Hypothekendarlehen bezeichnet. Der Baukredit ist dabei als solcher stets in eine Baufinanzierung eingebunden, die in ihrer Gesamtheit auch aus verschiedenen einzelnen Krediten bestehen kann. Im Allgemeinen versteht man unter dem Baukredit ein Hypothekendarlehen, welches heute von nahezu allen Banken angeboten wird. Dabei zeichnet sich der Baukredit durch einige Eigenschaften aus und grenzt sich von den anderen Kreditarten ab.

Vom Verwendungszweck her nimmt man einen Baukredit in Anspruch, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen möchte, größere Umbauten durchführen möchte oder auch zur Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen. Da die benötigten Darlehenssummen oftmals sehr hoch sind, handelt es sich bei den Baukrediten fast immer um sehr langfristige Darlehen. Laufzeiten von 15 Jahren und mehr sind eher die Regel als eine Ausnahme.

Im Vergleich zu anderen Kreditarten erhält der Kreditnehmer im Rahmen des Baukredites sehr günstige Zinskonditionen. Je nach aktueller Marktlage liegt der Zinssatz für Hypothekendarlehen zwischen drei und sechs Prozent (im Vergleich: ein Dispositionskredit kostet ca. 13 Prozent pro Jahr). Bei der Zinsgestaltung im Rahmen des Baukredites kann sich der Kreditnehmer in der Regel entscheiden, ob er den aktuellen Zinssatz für eine bestimmte Dauer festschreiben lassen möchte (in der Regel 5 bis 20 Jahre), oder einen variablen Zinssatz wählt, der sich den Marktkonditionen jeweils anpasst.

Die Rückzahlungsrate, die der Kunde nach Inanspruchnahme des Baukredites zu leisten hat, wird auch als Annuität bezeichnet. Die Rate setzt sich stets aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen, wobei der Tilgungsanteil im Laufe der Jahre immer höher wird, während sich der Zinsanteil an der Gesamtrate verringert. Die übliche Sicherheit, die der Kunde beim Baukredit zu stellen hat, ist die Hypothek bzw. die Grundschuld, welche ins Grundbuch als Belastung eingetragen wird.

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